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Welche Fördermittel können Sie nutzen?

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Beratungen für die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement-Systemen in Höhe von 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten.

Die Förderung ist für Projekte möglich, deren Förderantrag bis spätestens 31.03.2015 bei der zuständigen Leitstelle eingegangen ist, d. h. dass das Beratungsprojekt bis spätestens zu diesem Datum abgeschlossen sein muss.

 

Das kann ich für Sie tun:

 

  • Unterstützung bei der Erledigung der Formalitäten
  • Erstellung eines Beratungsberichts, der Voraussetzung für die Zuteilung der Fördermittel ist